Einstufung gefährlicher Stoffe

Der Transport gefährlicher und meeresverschmutzender Stoffe durch Seeschiffe wird durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz des Lebens auf See (SOLAS) und das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Umwelt (MARPOL) geregelt.

Der International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG) bietet in den entsprechenden Abschnitten von SOLAS und MARPOL eine detaillierte Beschreibung der notwendigen Vorschriften und greift die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport dieser Stoffe auf See auf. Ab dem 1. Januar 2004 wurde der IMDG-Code verbindlich.

Für alle Transportarten (See-, Luft-, Bahn-, Land- und Binnenschiffstransport) erfolgt die Einstufung und Risikodefinition gefährlicher Güter auch durch den Expertenausschuss der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter (UN).

Die in diesen Vorschriften definierten Gefahrgutklassifizierungen lauten wie folgt:

Klasse 1: Sprengstoffe

Klasse 1.1: Massen- und abrupte Explosionen

Enthält Sprengstoffe, die eine massive Explosion verursachen können. Sie wirkt sich im Explosionsfall auf fast alle Verbraucher aus.

Klasse 1.2: Teilwerfer, aber nicht in Masse explodierend

Es enthält Sprengstoffe, bei denen die Gefahr besteht, dass Teile weggeschleudert werden, die jedoch keine massive Explosion verursachen.

Klasse 1.3: Sprengstoffe mit Flammen

Enthält Explosivstoffe, die feuergefährlich, leicht explosionsgefährlich, leicht explosionsgefährlich, aber nicht explosiv in der Masse sind.

Klasse 1.4: Schwache Sprengstoffe

Enthält Sprengstoffe mit geringem Explosionsrisiko, die den Behälter, in dem sie sich befinden, nicht überschreiten und im Freien keine Explosion oder Feuer verursachen.

Klasse 1.5: Schwer zu explodieren, aber in Masse explodieren

Es enthält Sprengstoffe, die in Masse explodieren können, aber eine sehr geringe Explosionsempfindlichkeit haben.

Klasse 1.6: Explosionsgeschützt und nicht explosiv

Es enthält Explosivstoffe, die sehr schwer zu explodieren sind, eine sehr geringe Empfindlichkeit aufweisen und auch keine Massenexplosionsgefahr darstellen.

Klasse 2: Gase

Klasse 2.1: Brennbare Gase

454 kg (1001 lbs) und gasförmige Stoffe unter 20 °C (68 °F). Die Drücke dieser Materialien betragen 101,3 kPa (14,7 psi) und die Siedepunkte unter diesem Druck betragen 20 °C (68 °F) oder weniger. Bei einem Druck von 101,3 kPa (14,7 psi) sind Luftgemische unter 13 % brennbar. Oder sie sind bei mindestens 12 % Luftgemisch und 101,3 kPa (14,7 psi) Druck unabhängig von der Untergrenze brennbar.

Klasse 2.2: Brennbare und ungiftige Gase

Diese Klasse umfasst unter Druck stehende Gase, verflüssigte Gase, unter Druck stehende kryogene Gase, komprimierte Gase, die in einer Lösung enthalten sind, und oxidierende Gase. Nicht brennbare und nicht giftige Gase sind Gase, die nicht in den Klassen 2.1 und 2.3 enthalten sind, mit einem Druckgehalt von 280 kPa (40,6 psia) bei 20 °C (68 °F).

Klasse 2.3: Giftige Gase

Diese Gase sind bekanntermaßen gesundheitsschädlich und stellen beim Transport bei Temperaturen von 20 °C und darunter, bei einem Druck von 101,3 kPa (Siedepunkt unter 20 °C oder darunter) ein Gesundheitsrisiko dar und sind Stoffe mit einem LC50-Wert darüber 5000 ml / m3 in Tierversuchen, obwohl die Gefahren für die menschliche Gesundheit nicht nachgewiesen wurden.

Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten

Entzündbare flüssige Stoffe sind Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60,5 °C (141 °F) oder in flüssiger Form, zur Beförderung erhitzt und mit einem Flammpunkt von 37,8 °C (100 °F) und darüber.

Klasse 4 : Entzündbare Feststoffe

Klasse 4.1: Entzündbare Feststoffe

Feststoffe, die an sich brennbar sind. Diese Materialien können durch Reibung entzündet werden und ihre Verbrennungsgeschwindigkeit beträgt mehr als 2,2 mm (0,087 Zoll) pro Sekunde. Entflammbare Metallpulver, die alle innerhalb von 10 Minuten oder weniger reagieren, sind ebenfalls in dieser Klasse enthalten. Sie sind auch thermisch instabil, können ohne Beteiligung von Luft eine starke exotherme Reaktion ausüben und sind selbstentzündlich. Sprengstoffe, die in Klasse 1 eingestuft sind, aber aktiviert wurden, oder Stoffe, die vom Hersteller ausdrücklich in diese Klasse aufgenommen wurden.

Klasse 4.2: Selbstentzündliche Feststoffe

Selbstentzündliche Stoffe sind pyrophore Stoffe. Das sind Stoffe, die sich in der fünften Minute des Kontakts mit Luft entzünden oder bei Kontakt mit Luft erhitzt werden, ohne dass eine zusätzliche Energiequelle benötigt wird.

Klasse 4.3: Gefährlich bei Kontakt mit Wasser

Das sind Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser brennbare oder giftige Stoffe abgeben. Die Gefährdungsmaßnahme besteht darin, mehr als 1 Liter Gas pro Stunde für 1 kg Substanz zu extrahieren.

Klasse 5 : Oxidationsmittel und organische Peroxide

Klasse 5.1: Oxidationsmittel

Sie sind Stoffe, die andere Stoffe freisetzen oder deren Verbrennung beschleunigen, indem sie Sauerstoff an solche Stoffe abgeben.

Klasse 5.2: Organische Peroxide

Organische Peroxide (Klasse 5.2) sind O-O, die Sauerstoff enthalten. Sie können als Derivat von Wasserstoffperoxid angesehen werden, das durch die Substitution von einem oder mehreren Wasserstoffatomen in Wasser durch organische Radikale hergestellt wird.

Klasse 6: Toxische und mikrobielle Infektionen

Klasse 6.1: Giftige Substanzen

Stoffe, von denen bekannt ist, dass sie beim Transport Menschen schaden, werden als giftige Stoffe eingestuft. Darüber hinaus gelten Stoffe, die sich in Tierversuchen als toxisch erwiesen haben, als gefährlich für den Menschen und werden in diese Kategorie aufgenommen.

Klasse 6.2: Mikrobielle Infektionen

Inhaltsstoffe für Infektionskrankheiten sind Stoffe, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie einen Krankheitserreger tragen. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze usw.) oder andere Faktoren, die bei Tieren oder Menschen Krankheiten verursachen.

Klasse 7: Radioaktive Substanz

Radioaktive

Stoffe mit dem gelben Etikett RADIOACTIVE III (LSA-III). Bei einigen radioaktiven Stoffen müssen sie, auch wenn dieses Etikett nicht verwendet wird, mit einem Banner versehen sein, das auf Radioaktivität hinweist.

Klasse 8: Ätzende Stoffe

Ätzend

Sie sind abrasive, die Dicke reduzierende Substanzen auf der menschlichen Haut bei Kontakt mit einer gewissen Zeit. Zu dieser Klasse gehören auch Stoffe mit korrosiver Wirkung auf Stahl und Aluminium.

Klasse 9: Andere gefährliche Güter

Other Dangerous Goods

In diese Klasse fallen Stoffe, die beim Transport eine Gefahr darstellen, aber keiner der definierten Klassen entsprechen. Diese Klasse umfasst die folgenden Artikel:

– Anästhetika oder andere Schadstoffe. Dies sind Substanzen, die der Flugbesatzung oder dem Schiffspersonal Unbehagen bereiten können, wenn sie ihre Aufgaben nicht erfüllen.

– Stoffe mit erhöhter Temperatur, Schadstoffe, gesundheitsschädliche Abfälle oder Stoffe, die von Meeresverschmutzung bedroht sind.